AGB´s

AGB SystemCard Golfservices

  1. Leistungsumfang

    Die Greenfeekarten ermöglichen es dem Karteninhaber, für einen einmaligen Kaufpreis auf den beteiligten Golfanlagen unter Vorlage der Greenfeekarte und des DGV-Mitgliedsausweises (oder ähnlicher Nachweise einer Spielbefähigung) entsprechend dem Kartentyp Golfrunden zu spielen. Auf keiner Anlage darf zweimal gespielt werden. Ausnahme: Anlagen mit 9-Loch Freigabe; dort dürfen auch zweimal 9 Löcher an verschiedenen Tagen gespielt werden.

  2. Gültigkeit

    Die Greenfeekarten sind auf den beteiligten Golfanlagen, die auf unseren Internetseiten und im zugehörigen Werbeflyer aufgeführt sind, gültig. Die Anzahl der teilnehmenden Golfanlagen kann sich ändern, gültig ist die Online-Liste.

    Die Greenfeekarten sind grundsätzlich an 365 Tagen im Jahr gültig. Auf einigen der teilnehmenden Golfanlagen beschränkt sich die Gültigkeit jedoch auf die Wochentage Montag bis Freitag. Diese Golfanlagen sind im Internet und im Flyer entsprechend gekennzeichnet. Die Greenfeekarten sind ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung für zwölf Monate zu den jeweiligen Betriebszeiten der Golfanlage gültig. Die Karte hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ab Verkauf.

  3. Bezugsstellen

    Erhältlich sind die Greenfeekarten in allen beteiligten Golfanlagen, bei anderen Verkaufsstellen (Partnerhotels und Einkaufszentren) sowie online im Internet. (www.greenfeekarten.de)

  4. Verlust, Ersatz

    Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die SystemCard Golfservices keine Haftung; es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder Rückerstattung des Kaufpreises.

  5. Allgemeine Platzregeln

    Die allgemeinen Golfregeln sowie die Platzregeln der jeweiligen Golfanlage (vor Ort durch Aushang kund getan) sind für jeden Benutzer verbindlich.

  6. Aktueller Wert

    Die aktuell spielbaren Runden der Karte können bei jeder teilnehmenden Golfanlage eingesehen oder über das Internet unter  Kartenauskunft/Card-Check unter Eingabe der Kartennummer abgerufen werden.

  7. Missbrauch

    Jeder Missbrauch der Greenfeekarten, insbesondere seine Verwendung durch nicht berechtigte Personen, führt zum ersatzlosen Einzug und zum Erlöschen der Gültigkeit der Karte.

  8. Übertragbarkeit

    Die Rechte aus dieser Karte sind nicht übertragbar. Bei Karten die nicht im Golfclub vor Beginn der ersten Runde gekauft wurden, wird der Spielername (Karteninhaber) bei der ersten Runde erfasst.

  9. Technischer Defekt der Karte

    Sollte die Greenfeekarte einen technischen Defekt aufweisen, hat sich der Inhaber an die Firma SystemCard (040-539 33 99-0) zu wenden. Eine Haftung besteht nur bei ursprünglicher Beschädigung oder technischem Mangel der Chipkarte oder der technischen Lesegeräte unter der Voraussetzung sachgemäßer Handhabung und Aufbewahrung der Karte durch den Inhaber. Die Haftung ist aber auf den Kaufwert begrenzt.

  10. Handhabung

    Soll die Greenfeekarte eingesetzt werden, so ist diese vor Spielbeginn im Sekretariat der Golfanlage zur Erfassung der Greenfee-Runde vorzulegen. Ist kein Personal anwesend, trägt der Karteninhaber sich mit Namen und der Nummer seiner Greenfeekarte im Greenfeebuch der Golfanlage ein.

  11. Anmeldung

    Es wird empfohlen, sich vor Spielbeginn in der jeweiligen Golfanlage unter Nennung der Greenfeekarte anzumelden. Ohne Anmeldung kann nicht garantiert werden, dass die gewünschte Abschlagszeit in der jeweiligen Golfanlage wahrgenommen werden kann.

  12. Fragen

    Fragen zu Greenfeekarten können an die SystemCard unter info@systemcard.de oder der Telefonnummer: +49 (040) 539 33 99-0 gerichtet werden.

AGB heide golf card

  1. Leistungsumfang

    Die Heide Golf Card ermöglicht es dem Karteninhaber, für einen einmaligen Kaufpreis gemäß aktuellem Angebot, auf den an der Heide Golf Card beteiligten Golfanlagen unter Vorlage der Heide Golf Card und des DGV-Mitgliedsausweises (oder ähnlicher Nachweise einer Spielbefähigung) insgesamt vier Golfrunden à 18 Löcher zu spielen.

    Jede Heide Golf Card kann nur einmal je Partneranlage genutzt werden, entsprechend sind die gewährten 4 Runden über 18 Loch auf vier unterschiedlichen Partneranlagen zu spielen.

    DGV-Mitgliedsausweis (oder ähnliche Nachweise einer Spielbefähigung) und die Heide Golf Card müssen den selben Vor- und Familiennamen aufweisen.

  2. Gültigkeit

    Die Heide Golf Card ist nur auf den an der Heide Golf Card beteiligten Golfanlagen, die unter https://www.heide-golf-card.de/golfanlagen.html und im zugehörigen Werbeflyer aufgeführt sind, gültig. Die Anzahl der teilnehmenden Golfanlagen kann sich jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

    Die Heide Golf Card ist an 365 Tagen im Jahr gültig. Die Heide Golf Card ist ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung für zwölf Monate zu den jeweiligen Betriebszeiten der Golfanlage gültig. Die Karte hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ab Verkauf.

  3. Bezugsstellen

    Die Heide Golf Card kann auf allen beteiligten Golfanlagen, bei den Partnerhotels der Heide Golf Card, telefonisch bei der SystemCard Golfservices 040 539 33 99 0 (Dienstleister der DGM Deutsche Golf Marketing GmbH), sowie online im Internet unter www.heide-golf-card.de und www.greenfeekarten.de käuflich erworben werden.

  4. Verlust, Ersatz

    Bei Verlust oder Diebstahl der Heide Golf Card übernimmt die DGM Deutsche Golf Marketing GmbH keine Haftung; es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder Rückerstattung des Kaufpreises.

  5. Allgemeine Platzregeln

    Die allgemeinen Golfregeln sowie die Platzregeln der jeweiligen Golfanlage (vor Ort durch Aushang kundgetan) sind für jeden Benutzer verbindlich. Wird ein Inhaber der Heide Golf Card auf Grund von Regelmissachtung vom Spielbetrieb ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz seitens der DGM Deutsche Golf Marketing GmbH oder der Heide Golf Card Partner.

  6. Aktueller Wert

    Die aktuell spielbaren Runden der Karte können bei jeder teilnehmenden Golfanlage eingesehen oder über das Internet unter Kartenauskunft/Card-Check unter Eingabe der Kartennummer abgerufen werden.

  7. Missbrauch

    Jeder Missbrauch der Heide Golf Card, insbesondere seine Verwendung durch nicht berechtigte Personen, führt zum ersatzlosen Einzug und zum Erlöschen der Gültigkeit der Karte. DGM Deutsche Golf Marketing GmbH behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Heide Golf Card rechtliche Schritte gegen den Karteninhaber / Verursacher einzuleiten.

  8. Übertragbarkeit

    Die Heide Golf Card wird bei erstmaliger Nutzung auf einer der Heide Golf Card Partneranlagen verbindlich personalisiert. Die Rechte aus dieser Karte sind nicht übertragbar.

  9. Technischer Defekt der Karte

    Sollte die Heide Golf Card einen technischen Defekt aufweisen, hat sich der Inhaber an die Firma SystemCard Golf Services unter Telefon: +49 (040) 539 33 99-0 zu wenden. Eine Haftung besteht nur bei ursprünglicher Beschädigung oder technischem Mangel der Chipkarte oder der technischen Lesegeräte unter der Voraussetzung sachgemäßer Handhabung und Aufbewahrung der Karte durch den Inhaber. Die Haftung ist auf den Kaufwert begrenzt.

  10. Handhabung

    Soll die Heide Golf Card eingesetzt werden, so ist diese vor Spielbeginn im Sekretariat der Golfanlage zur Erfassung der Greenfee-Runde vorzulegen. Ist kein Personal anwesend, trägt der Karteninhaber sich mit Namen und der Nummer seiner Heide Golf Card im Greenfeebuch der Golfanlage ein.

  11. Anmeldung

    Es wird empfohlen, sich vor Spielbeginn in der jeweiligen Golfanlage unter Nennung der Heide Golf Card anzumelden. Ohne Anmeldung kann nicht garantiert werden, dass die gewünschte Abschlagszeit in der jeweiligen Golfanlage wahrgenommen werden kann.

  12. Kontakt & Fragen

    Fragen zur Heide Golf Card können an die SystemCard Golf Services unter der Telefonnummer: +49 (040) 539 33 99-0 gerichtet werden.

  13. Änderungen

    Es gelten nur die in diesem Formular festgelegten Bestimmungen. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit schriftlich niedergelegt und der Vertragspartner entsprechend informiert werden.

  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Auf den Kaufvertrag zum Erwerb der Heide Golf Card findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vereinbarung ist (soweit zulässig) Lüneburg.

    Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in diesem Fall angemessene Regelungen zu treffen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrags gewollt haben.

  15. Haftung

    Die DGM Deutsche Golf Marketing GmbH ist um die Richtigkeit der an die Nutzer übermittelten Inhalte und Empfehlungen sowie um Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen.

    Insbesondere haftet die DGM Deutsche Golf Marketing GmbH nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass fehlerhafte Auskünfte gegeben wurden. Die DGM Deutsche Golf Marketing GmbH gewährleistet die Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Vertragspartner, sofern der Vertragspartner seinerseits die von ihm gelieferten Daten in rechtmäßiger Weise erhoben und übermittelt hat.

    Bei Ansprüchen des Vertragspartners aus Fehler- oder Mängelhaftung ist die DGM Deutsche Golf Marketing GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Die Feststellung von Mängeln oder Fehlern muss der DGM Deutsche Golf Marketing GmbH unverzüglich schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden.

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